Hygie­ne­kon­zept für das Hallentraining

Hygie­ne­kon­zept für den Trai­nings­be­trieb der Bogen­sport­ab­tei­lung des TV 1890 Bra­kel e.V. in der Sport­hal­le Gene­ra­tio­nen­park Lüt­ker­lin­de Brakel.

Im fol­gen­den Hygie­ne­kon­zept wer­den Maß­nah­men und Regeln beschrie­ben, wel­che wäh­rend des Trai­nings der Bogen­sport­ab­tei­lung des TV 1890 Bra­kel e.V. gel­ten um eine Anste­ckung mit COVID 19 (Coro­na Virus) zu ver­mei­den. Die­se sind für alle Trai­nings­teil­neh­mer ver­pflich­tend. Bei Fra­gen oder Pro­ble­men ist der Übungs­lei­ter oder der Sport­wart zu kontaktieren.

Es gel­ten min­des­tens die Kon­takt­re­geln, die von der Lan­des­re­gie­rung NRW auf­ge­stellt wurden:

  • Waschen Sie sich regel­mä­ßig und gründ­lich die Hän­de – benut­zen Sie dafür ein­fa­che Handseife.
  • Nie­sen oder hus­ten Sie in ein Ein­weg­ta­schen­tuch oder in die Armbeuge.
  • Hal­ten Sie min­des­tens 1,5 Meter Abstand zu ande­ren Menschen.
  • Wo sich Abstands­re­geln nicht ein­hal­ten las­sen, ver­wen­den Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Vorgaben/Regeln der Stadt Brakel:

  1. Die Nut­zer müs­sen beim Betre­ten und Ver­las­sen der Hal­le die Hän­de des­in­fi­zie­ren.
  2. Beim Betre­ten und Ver­las­sen der Hal­le ist eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tra­gen. Wäh­rend der Sport­ein­heit kann die­se abge­legt werden.
  3. Beim Betre­ten und Ver­las­sen der Hal­le ist der Min­dest­ab­stand von 1,5 m ein­zu­hal­ten, sowie das aus­ge­wie­se­ne „Ein­bahn­stra­ßen­sys­tem” zu nut­zen, um Begeg­nungs­ver­kehr und War­te­schlan­gen zu vermeiden.
  4. Nut­zer mit Sym­pto­men einer Atem­wegs­in­fek­ti­on ist der Zutritt zu verwehren.
  5. Nut­zer hat­te min­des­tens zwei Wochen kei­nen Kon­takt zu einer infi­zier­ten Person.6.
  6. Die Umklei­de­räu­me soll­ten mög­lichst nicht genutzt wer­den. Bei Nut­zung sind Kon­takt­flä­chen (Sitz­bän­ke, Gar­de­ro­ben, usw.) durch den Nut­zer zu rei­ni­gen bzw. des­in­fi­zie­ren. Sani­tär­an­la­gen sind nach Nut­zung durch den Nut­zer zu rei­ni­gen bzw. des­in­fi­zie­ren. Dusch­räu­me dür­fen vor­erst nicht benutzt wer­den.
  7. Grup­pen­grö­ßen sind den gel­ten­den Vor­ga­ben anzu­pas­sen bzw. zu ver­klei­nern (10m² pro Person).
  8. Die in den Hal­len befind­li­chen städ­ti­schen Sport­ge­rä­te dür­fen nicht benutzt wer­den, ledig­lich die ver­eins­ei­ge­nen Sport­ge­rä­te. Eige­ne Sport­mat­ten Hand­tü­cher, Geträn­ke und Sport­ge­rä­te (Bäl­le usw.) sind mit­zu­brin­gen, eine Wei­ter­ga­be an ande­re Teil­neh­men­de ist nicht erlaubt.
  9. Wäh­rend der gesam­ten Sport­ein­heit ist der Min­dest­ab­stand von 1,5 m einzuhalten.
  10. Gäs­ten bzw. Zuschau­er ist der Zutritt zur Sport­stät­te nicht gestat­tet. Kin­der unter 14 Jah­ren müs­sen durch eine Per­son beglei­tet werden.
  11. Die Nut­zer ver­las­sen die Sport­an­la­ge unmit­tel­bar nach Ende der Sport­ein­heit unter Ein­hal­tung der Abstands­re­geln und ver­hin­dern nach Mög­lich­keit Begeg­nungs­ver­kehr mit nach­fol­gen­den Nutzern.
  12. Die Übungsleiter/innen sind für die Ein­hal­tung der Hygie­ne­vor­keh­run­gen ver­ant­wort­lich und auf Nach­fra­ge zu benen­nen. Des­in­fek­ti­ons- und Rei­ni­gungs­mit­tel ist eigen­stän­dig mit­zu­brin­gen, sofern nicht in der Hal­le vor­han­den und bereit­ge­stellt sind!
  13. Bei Sport­be­trieb ist auf eine nach den vor­han­de­nen Mög­lich­kei­ten gute Durch­lüf­tung der Hal­le zu achten.

Erwei­ter­te Regeln:

  1. Sport­ler mit Erkäl­tungs­sym­pto­men dür­fen nicht teil­neh­men. Tre­ten die Erkäl­tungs­sym­pto­me wäh­rend des Trai­nings auf, kann der Sport­ler von der wei­te­ren Teil­nah­me aus­ge­schlos­sen werden.
  2. Zur Doku­men­ta­ti­on der Anwe­sen­heit wird eine Lis­te geführt mit Namen und aktu­el­len Kon­takt­da­ten (min­des­tens Tele­fon­num­mer), die bei Bedarf dem Gesund­heits­amt zur Ver­fü­gung gestellt wird.
  3. Alle Sport­ler wer­den vor jedem Trai­ning an die Regeln erinnert.
  4. Von den Teil­neh­mern mit­ge­brach­te eige­ne Geträn­ke müs­sen mit dem Namen des Teil­neh­mers gekenn­zeich­net sein. Der Ver­zehr mit­ge­brach­ter Spei­sen ist untersagt.
  5. Auf- und Abbau­pha­se der Schieß­schei­ben und Auflagen
    • Wenn mög­lich vor­her Hän­de gründ­lich mit Sei­fe waschen, ansons­ten Hän­de­des­in­fek­ti­on benutzen.
    • Abstands­re­geln einhalten.
    • Mate­ri­al soweit mög­lich allei­ne transportieren.
    • Wenn Mate­ri­al nicht allei­ne trans­por­tiert wer­den kann, dann muss ein Mund-Nase-Schutz getra­gen werden.
  6. Auf- und Abbau­pha­se eige­ne Ausrüstung
    • Ein Abstand von min­des­tens 1,5 m zuein­an­der ist einzuhalten.
    • Nie­mand berührt frem­de Ausrüstung.
    • Auf­stel­lung der Bögen mit min­des­tens 1,5m Abstand zueinander.
  7. Trai­nings­pha­se
    • In allen Bewe­gungs­pha­sen ist ein Min­dest­ab­stand von 1,5m einzuhalten.
    • Wäh­rend des Trai­nings (rei­ner Schieß­be­trieb) bestehen gegen die Unter­schrei­tung des Min­dest­ab­stan­des an der Schieß­li­nie grund­sätz­lich kei­ne Ein­wän­de. Jeder zieht sei­ne eige­nen Pfeile.
    • Es wird kein Mate­ri­al unter­ein­an­der weitergegeben.
  8. Die­ses Hygie­ne­kon­zept ver­liert sei­ne Gül­tig­keit, wenn
    • eine aktua­li­sier­te Fas­sung ver­öf­fent­licht wird.
    • über­ge­ord­ne­te Regeln sich grund­le­gend ändern.
    • das Kon­zept vom Vor­stand des TV 1890 Bra­kel e.V, oder dem Sport­wart der Bogen­sport­ab­tei­lung zurück­ge­zo­gen wird.
  9. Neu­ein­stei­ger trai­nie­ren grund­sätz­lich allei­ne auf einer Schei­be. Das not­wen­di­ge Ver­eins­sport­ge­rät wird für die­se Sport­ler ein­zeln in Mate­ri­alkof­fer (gegen Pfand), zur Ver­fü­gung gestellt und ist nach Rück­ga­be zu desinfizieren.

Bra­kel, den 20.09.2020

Dirk Hei­de­mann, Sport­wart Bogen­sport­ab­tei­lung TV 1890 Bra­kel e.V.